Sie sind Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister? Sie überlegen, sich selbstständig zu machen? Das trifft
sich gut – denn das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei diesem Vorhaben mit bis zu 10.000 Euro.
Was sind Ihre Vorteile?
Wer wird gefördert?
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die noch keine selbstständige Vollexistenz im Handwerk inne hatten und nun in Schleswig-Holstein ein Handwerksunternehmen neu gründen oder ein bestehendes Handwerksunternehmen übernehmen möchten.
Was wird gefördert?
Die Meistergründungsprämie ist ein zweistufiger Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein in Kooperation mit den Handwerkskammern Flensburg und Lübeck sowie der Investitionsbank Schleswig-Holstein für erstmalige Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen sowie tätige Beteiligungen im Handwerk für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister.
© Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Region
Gründungsphase
Kategorie
Kontakt
Adresse:
Zur Helling 5–6
24143 Kiel
Telefon: 0431 9905 2944
Email: helena.jacobsen@ib-sh.de