Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein

Sie sind Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister? Sie überlegen, sich selbstständig zu machen? Das trifft
sich gut – denn das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei diesem Vorhaben mit bis zu 10.000 Euro.

 

Was sind Ihre Vorteile?

  • Förderung mit bis zu 10.000 Euro
  • De-minimis-Beihilfe

 

Wer wird gefördert?

Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die noch keine selbstständige Vollexistenz im Handwerk inne hatten und nun in Schleswig-Holstein ein Handwerksunternehmen neu gründen oder ein bestehendes Handwerksunternehmen übernehmen möchten.

 

Was wird gefördert? 

Die Meistergründungsprämie ist ein zweistufiger Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein in Kooperation mit den Handwerkskammern Flensburg  und Lübeck sowie der Investitionsbank Schleswig-Holstein für erstmalige Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen sowie tätige Beteiligungen im Handwerk für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister.

© Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Region

Eckernförde
Kiel
KielRegion
Lübeck (und Umgebung)
Plön
Preetz
Rendsburg

Gründungsphase

Markteintritt (Startup)
Unternehmensnachfolge
Wachstum/Stabilisierungsphase

Kategorie

Finanzierung/ Förderung

Kontakt

Adresse:
Zur Helling 5–6
24143 Kiel

Telefon: 0431 9905 2944

Email: helena.jacobsen@ib-sh.de

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